Gesetzgebungsrahmen der Russischen Föderation. Gesetzlicher Rahmen der Russischen Föderation Form 4 ter jährlich

1. In den Zeilen des Abschnitts 1 des Formulars werden Angaben zu den Salden, Einnahmen, dem Verbrauch bestimmter Brennstoffarten und Wärmeenergie sowie darüber hinaus die Lieferung (Verkauf) dieser Brennstoffarten an andere Unternehmen und Organisationen sowie die Bevölkerung gemacht . Das Volumen des Brennstoffverbrauchs (Wärmeenergie) umfasst das Volumen der Verluste in technologischen Prozessen, bei der Umwandlung in andere Brennstoff- oder Energiearten sowie die in den entsprechenden Gesetzen dokumentierten Verluste und Engpässe bei Lagerung und Transport.

Die Zeilen „Flugbenzin für Flugkolbenmotoren“, „Autobenzin“, „Dieselkraftstoff“ liefern Angaben zu allen Marken, Qualitäten und Umweltverträglichkeitsklassen der angegebenen Mineralölprodukte in Tonnen. Daten zu den Mengen an Direktbenzin, Lösungsmittelbenzin und Spezialbenzin sind in diesen Zeilen nicht enthalten.

Aus der Gesamtmenge an Motorbenzin und Dieselkraftstoff werden in den Zeilen 1012 bzw. 1032 Daten zu deren Verbrauch für den Betrieb von Kraftfahrzeugen zugeordnet. Kraftstoffverbrauch von auf Fahrzeugchassis montierten Spezialfahrzeugen (Motorkräne, Feuerwehrfahrzeuge, Krankenwagen, für Stadtwerke usw.) usw.), wird in diesen Zeilen nicht berücksichtigt.

Die Zeile „Haushaltsheizbrennstoff“ liefert Daten über die Menge der Erdölprodukte, die aus Dieselfraktionen direkter Destillation und sekundären Ursprungs gewonnen werden und hauptsächlich in Hausheizungsanlagen verwendet werden.

Die Zeile „Brennbares Erdgas (Erdgas)“ liefert Daten über die Erdgasmenge aus Gas- und Gaskondensatfeldern.

Die Zeile „Assoziiertes Erdölgas (brennbares Erdgas aus Ölfeldern)“ liefert Daten über die Menge an Erdgas aus Ölfeldern, trocken gestripptem Gas aus Gasaufbereitungsanlagen und Entschwefelungsgas.

In den Daten zu den Mengen an brennbarem Erdgas (Erdgas) und Erdölbegleitgas (Brenngas aus Erdgas) sind im Unternehmen bei der Erdölverarbeitung anfallendes Gas, Gaskondensat (Gas aus Erdölraffinerien) und verflüssigte Gase nicht enthalten Ölfelder).

Aus den Gesamtmengen an brennbarem Erdgas (Erdgas) und Erdölbegleitgas (brennbares Erdgas aus Ölfeldern) werden in den Zeilen 1082 bzw. 1092 Daten zu deren Verbrauch in komprimierter Form für den Betrieb von Fahrzeugen zugeordnet. Kraftstoffverbrauch durch Spezialmaschinen, die auf Pkw-Chassis montiert sind (Kräne auf Kraftfahrzeugen, Feuerwehrautos, Krankenwagen, für Stadtwerke usw.), wird in diesen Zeilen nicht berücksichtigt.

Wenn die berichtende Organisation Kohle, Brennholz oder Torf zur Erzeugung von Generatorgas verwendet hat, wird im Berichtsformular nicht der Verbrauch des von ihr erhaltenen Generatorgases, sondern der direkte Verbrauch der für die Produktion aufgewendeten Brennstoffe (Kohle, Brennholz, Torf) berücksichtigt gegeben.

Die Zeile „Brennbares künstliches Koksofengas“ liefert Daten über die beim Verkokungsprozess anfallenden Gasmengen, das in Stickstoffdüngeranlagen und Chemiefabriken nach der Selektion des Wasserstoffanteils aus Koksofengas gewonnene und von diesen in Koks zurückgeführte Fettgas -Chemieunternehmen.

Das Volumen des Koksofengases sowie des zurückgeführten reichen Gases muss in Tausend Kubikmetern angegeben werden, reduziert auf 4000 kcal/cu. M.

In dieser Zeile werden auch Angaben zu den Mengen anderer Abgase (mit Ausnahme der Abgase aus der metallurgischen Produktion) bereitgestellt.

Die Zeile „Brennbares Kunstgas aus Hochofen“ gibt Auskunft über die im Hochofenprozess entstehende Gasmenge. Das Volumen des Hochofengases muss in Tausend Kubikmetern angegeben werden, reduziert auf 1000 kcal/Kubikmeter. M.

Diese Zeile liefert auch Daten über die Mengen anderer Abgase aus der metallurgischen Produktion.

Die Zeile „Gas aus Ölraffinerien“ liefert Daten über die Menge an Ölraffineriegas bzw. Gaskondensat (einschließlich der in Ölraffinerien abgefackelten Menge). Gas aus Ölraffinerien, das in verflüssigter Form gewonnen wird, wird in der Zeile „Propan und Butan, verflüssigt, Kohlenwasserstoffgase und andere verflüssigte Gemische davon, nicht in anderen Gruppen enthalten“ ausgewiesen.

Die Zeile „Trockengas“ liefert ausschließlich Daten über die Menge an Trockengas aus der Ölraffinierung oder Gaskondensat.

Die Zeile „Ethan (Ethanfraktion)“ liefert Daten zum Volumen der Ethanfraktion der Gasverarbeitung. Dieses Volumen beinhaltet nicht das Volumen des trocken gestrippten Gases.

Die Zeile „Propan und Butan, verflüssigte Kohlenwasserstoffgase und andere verflüssigte Gemische davon, nicht in anderen Gruppen enthalten“ liefert Daten zu den Volumina der folgenden Fraktionen von verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen: verflüssigtes Propan mit einer Reinheit von mindestens 99 % zur Verwendung als Kraftstoff und für andere Zwecke, Propan-Propylen-Fraktion, Propan (Propan-Fraktion, einschließlich verbrauchter Propan-Propylen-Fraktion), normales Butan (einschließlich verbrauchter Butan-Butylen-Fraktion), Isobutan (Isobutan-Fraktion), Butan-Butylen-Fraktion, Propan-Butan-Fraktion (Haushaltsqualität), Propan oder Butan, verflüssigt mit einer Reinheit von weniger als 95 %, verwendet als Rohstoffe für Ölraffinerien und die petrochemische Industrie, Pentan (Pentan-Fraktion), Isopentan (Isopentan-Fraktion), Pentan-Hexan-Fraktion. Andere Arten von Flüssiggasen, sofern sie als Kraftstoff verwendet werden, sind in der Zeile „Andere Arten von Erdölprodukten“ aufgeführt.

Aus dem Gesamtdatenvolumen dieser Zeile werden Daten zum Verbrauch von Propan und Butan, verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen und deren Gemischen aus anderen verflüssigten Gasen, die nicht in anderen Gruppen enthalten sind, für den Betrieb von Fahrzeugen in Zeile 1151 abgetrennt. Kraftstoffverbrauch durch Spezialmaschinen, die auf Fahrzeugchassis montiert sind (Kräne an einem fahrenden Fahrzeug, Feuerwehrautos, Krankenwagen, für Stadtwerke usw.), wird in dieser Zeile nicht berücksichtigt.

Die Zeile „Kohle“ liefert Daten über die Mengen an Kohle, Kohlekonzentrat, Industrieprodukten, Schlamm, Rechengut, Kohlebriketts, die im Unternehmen als Brennstoff, Rohstoffe für die Herstellung von Produkten und für den Nichtbrennstoffbedarf verwendet werden.

Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird die Menge der Kohle, die zur Anreicherung zur Gewinnung von Kohlekonzentrat, Mittelprodukt, Schlamm, Rechengut und Kohlebriketts geschickt wird, im Bericht nicht berücksichtigt.

Kohlekonzentrat, Mahlgut, Schlamm, Rechengut, Kohlebriketts müssen in die Gesamtkohlemenge (Zeile 1160) und auch in die Kohlemenge des entsprechenden Beckens oder der Lagerstätte einbezogen werden.

Kohle und Produkte ihrer Verarbeitung (Verarbeitung) werden in der Regel durch Multiplikation des physikalischen Volumens der Kohle mit ihrem tatsächlichen thermischen Äquivalent (K), definiert als Verhältnis des unteren Heizwerts des Arbeitszustands, in Standardbrennstoff umgewandelt des Brennstoffs auf den Heizwert von 1 kg Normbrennstoff, d. h. 7000 kcal/kg. Wenn es den Organisationen, die diese Kohle verbrauchen, nicht möglich ist, sie in konventionellen Brennstoff umzuwandeln, sollten staatliche Statistikbehörden ihnen Standardkoeffizienten für die Umwandlung von Kohle aus einem bestimmten Becken (Feld) in konventionellen Brennstoff zur Verfügung stellen.

Die Zeile „Brennholz“ spiegelt Daten über die Menge an Brennholz wider, das über den Großhandel gekauft, aus der Eigenbeschaffung der berichtenden Organisation bezogen oder von anderen Lieferanten bezogen wurde. Berücksichtigt werden in dieser Linie auch Industrielaubhölzer aus geringwertigen Industriesortimenten sowie minderwertiges Industrieholz, das gemäß dem Gesetz zu Brennholz verarbeitet wird.

Die Menge an Brennholz, die für Brennstoffzwecke gekauft, aber für nicht brennstoffbezogene Zwecke verwendet wird – zur Herstellung verschiedener Produkte (Behälterbretter, Späne usw.) für den Eigenbedarf, technologische Späne oder Behälter – wird in der Zeile „Brennholz“ widergespiegelt “.

Die Daten zum Wärmeenergieverbrauch in Zeile 1750 müssen der Summe der Daten zu ihrem Verbrauch in den Zeilen 1751-1753 entsprechen.

Erfassen Messgeräte für Wärmeenergie der Warmwasserversorgung deren Verbrauch in m3, so sollte die Umrechnung in Gigakalorien (Zeile 1753) nach folgender Formel erfolgen:

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Jahresdurchschnittstemperatur heißes Wasser in zentralen Warmwasserversorgungssystemen sollte die Temperatur mindestens 40°C betragen. Im Nachschlagewerk der Wasserdichte beträgt ihr Wert bei dieser Temperatur 0,99225, bei 50°C – 0,9881, bei 60°C – 0,9832, bei 70°C – 0,9778, bei 80°C – 0,9718, bei 90°C – 0,9653 und bei 100°C – 0,9584

2. Abschnitt 2 des Formulars enthält Daten zur Sammlung und Verwendung von Erdölabfällen durch Organisationen mit Ausnahme von Öldepots.

Zeile 1810 „Gebrauchtes Motoröl (WMO)“ spiegelt die Bewegung gebrauchter Motoröle (für Luftfahrt-, Kolben-, Vergaser- und Dieselmotoren), Kompressor-, Vakuum-, Öle, Öle für Walzwerke sowie Industrieöle wider.

Zeile 1820 „Wasted Industrial Oil (IWO)“ spiegelt die Bewegung gebrauchter Industrieöle und Arbeitsflüssigkeiten für Hydrauliksysteme, Gasturbinen-, Isolier-, Instrumenten- und Turbinenöle sowie Öle für Kühlmaschinenkompressoren wider.

Zeile 1830 „Mischung aus Altölprodukten (SNO)“ spiegelt die Bewegung von Öl wider Spülflüssigkeiten; Öle zur Wärmebehandlung von Metallen, Zylindern und Getrieben; Öl und flüssige Erdölbrennstoffe, die aus Aufbereitungsanlagen und ölhaltigen Gewässern gewonnen werden.

Wenn das Unternehmen Altölprodukte an andere Unternehmen verkauft hat, müssen beim Ausfüllen von Abschnitt II die Daten in Spalte 2 um die Anzahl der übertragenen Altölprodukte gekürzt werden. In diesem Fall muss die Summe der Daten in den Spalten 1 und 2 gleich der Summe der Daten in den Spalten 3, 4, 5, 6, 7, 8 sein.

Wenn ein Unternehmen einen Teil der Altölprodukte vernichtet hat, ist es zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts erforderlich, diese Menge in den Bilanzen am Ende des Berichtsjahres auszuweisen und in einer Anmerkung zum Bericht die Menge der vernichteten Altölprodukte anzugeben .

3. Abschnitt 3 des Formulars zeigt die Kosten für Energieressourcen, die im Berichtsjahr von anderen rechtlichen und Einzelpersonen(einschließlich im Rahmen einer Tauschvereinbarung, eines Warenkredits oder unentgeltlich), bei Erhalt aktiviert und für technologische Zwecke, Erzeugung aller Arten von Energie (elektrische, thermische, Druckluft-, Kälte- und andere Arten), Beheizung von Gebäuden, Bauwerken verwendet , Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen, Transportarbeiten zur Produktionswartung, durchgeführt von den Fahrzeugen der Organisation, unabhängig davon, welcher Teil der Energieressourcen im Berichtsjahr für Produktions- und Wirtschaftszwecke verbraucht (verbraucht) wurde oder in Form von im Lager verblieben ist Rückstände.

Die Anschaffungskosten umfassen nicht die Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Energieressourcen, die zum Weiterverkauf an andere juristische Personen und natürliche Personen bestimmt sind.

Aufwendungen für den Erwerb von Energieressourcen werden in den Einkaufspreisen (ohne Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und ähnliche Pflichtzahlungen) berücksichtigt, einschließlich der mit dem Erwerb verbundenen Transport- und Beschaffungskosten; Versicherungskosten; Kosten, um den Brennstoff in einen Zustand zu bringen, der für die geplante Verwendung geeignet ist (Kosten der Organisation für Überarbeitung, Sortierung, Verpackung und Verbesserung). technische Eigenschaften erhaltener Kraftstoff, der nicht mit der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen zusammenhängt); sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Kauf von Kraftstoff stehen, sowie nicht erstattungsfähige Steuern, die in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen gezahlt werden.

4. Abschnitt 4 des Formulars enthält Daten zur Ausrüstung mit Messgeräten. In diesen Daten sind Messgeräte nicht enthalten, mit denen keine Abrechnung zwischen Lieferanten von Energieressourcen und Verbrauchern von Energieressourcen erfolgt (Intra-Shop-Zähler).

Spalte 1 „Gesamtzahl der berechneten Zählpunkte für Energieressourcen“ gibt Auskunft über den Gesamtbedarf an Ausrüstung (Menge) mit Energiemessgeräten an den berechneten Messpunkten, an denen die Abrechnung zwischen Lieferanten von Energieressourcen und Verbrauchern von Energieressourcen erfolgt.

Die Spalte 2 „Anzahl der mit Energiezählern ausgestatteten Abrechnungsmessstellen“ gibt unabhängig vom Datum Auskunft über die Anzahl der tatsächlich installierten Energiezähler an den berechneten Messpunkten, an denen Abrechnungen zwischen Lieferanten von Energieressourcen und Verbrauchern von Energieressourcen vorgenommen werden ihrer Installation.

In der Spalte 3 „In Betrieb genommene Energiemessgeräte“ sind Angaben zur Anzahl der im Berichtsjahr tatsächlich installierten und in Betrieb genommenen Energiemessgeräte enthalten, auf deren Grundlage Zahlungen an deren Lieferanten erfolgen.

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Die Zeile „Postanschrift“ gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation, die juristische Adresse mit Postleitzahl an; Stimmt die tatsächliche Anschrift nicht mit der gesetzlichen Anschrift überein, wird zusätzlich die tatsächliche Postanschrift angegeben. Für separate Abteilungen, die keine gesetzliche Adresse haben, wird eine Postanschrift mit Postleitzahl angegeben.

3. Die juristische Person trägt den Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) in den Codeteil des Formulars auf der Grundlage der von den Gebietskörperschaften an Organisationen gesendeten (ausgestellten) Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes ein von Rosstat.

Für territorial getrennte Abteilungen einer juristischen Person wird eine Identifikationsnummer angegeben, die von der Gebietskörperschaft von Rosstat am Standort der territorial getrennten Abteilung festgelegt wird.

4. Verbraucherunternehmen, Großhandels-, Zwischen-, Großhandels- und Zwischenorganisationen sowie Organisationen, die im Einzelhandel mit Kraftstoffen tätig sind, müssen im Bericht Daten über alle Kraftstoffe bereitstellen, die im Berichtsjahr tatsächlich für den Bedarf der Organisation erhalten und ausgegeben sowie an diese verkauft wurden die Bevölkerung oder deren Mitarbeiter, andere Organisationen sowie in den Bilanzen enthaltener Treibstoff.

5. Unternehmen - Verbraucher von Kraftstoffen, die auch deren Produzenten sind, geben in einem Bericht in Form ihrer eigenen Produktion (Förderung) nur Daten über die Bewegung der Kraftstoffmenge an, die für ihren eigenen technologischen Bedarf (einschließlich Kraftstoffverbrauch) bestimmt ist als Rohstoffe für die Verarbeitung zu anderen Arten von Kraftstoffen und Nicht-Kraftstoff-Produkten), Energiebedarf, für den Betrieb eigener Fahrzeuge sowie für den Verkauf an die Bevölkerung oder deren Mitarbeiter. Kraftstoff aus eigener Produktion, verkauft Rechtspersonen, diese Unternehmen werden im Formular nicht berücksichtigt. Von anderen Unternehmen gekaufter Kraftstoff wird im Formular vollständig berücksichtigt.

6. In Abschnitt 1, Spalte 3 wird der gesamte tatsächliche Kraftstoffverbrauch des Unternehmens angegeben, einschließlich der Verluste in technologischen Prozessen bei der Umwandlung in andere Kraftstoff- oder Energiearten sowie der in den entsprechenden Gesetzen dokumentierten Verluste und Engpässe bei Lagerung und Transport .

7. Aus dem Gesamtverbrauch (Spalte 3) werden die Kraftstoffverbrauchsdaten wie folgt hervorgehoben:

a) Motor (Spalte 4) – Erdölprodukte, verflüssigtes und komprimiertes Gas, die in Verbrennungsmotoren verwendet werden – Automobil-, Traktoren-, Landwirtschafts-, Flugzeugmotoren, Motoren von See-, Flussschiffen usw.;

b) als Rohstoffe (Spalte 5) – Brennstoffressourcen, die als Rohstoffe für die Herstellung chemischer, petrochemischer oder anderer Nichtbrennstoffprodukte verwendet werden. Diese Spalte spiegelt nicht die Brennstoffmenge wider, die zur Herstellung anderer Brennstoffarten verwendet wird, mit Ausnahme von Kokskohle, die zur Herstellung von Koks verwendet wird; Brennstofftorf – zur Herstellung von Torfbriketts und Halbbriketts;

c) für Nicht-Brennstoffbedarf (Spalte 6) – Brennstoffressourcen, die als Material für Nicht-Brennstoffbedarf verwendet werden. Zum Beispiel Kohle, die als Zusatz zu Tonlösungen beim Bohren von Ölquellen und auch als Filtermittel verwendet wird; In die Formation injiziertes Gas, um den Lagerstättendruck aufrechtzuerhalten; Brennstofftorf, der als wärmeisolierendes Material und als Dünger verwendet wird; Brennholz zur Herstellung von Containerbrettern; Öl zur Brunnenreinigung; Heizöl zur Verwendung als Schmiermittel; Kerosin zum Waschen von Teilen usw.

Daten zum Verbrauch von Brennstoffressourcen, die direkt als Kessel- und Ofenbrennstoff verwendet werden (bei der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraftwerken und Kesselhäusern, um die notwendigen Temperaturbedingungen in technologischen Prozessen zu schaffen) werden nur in Spalte 3 widergespiegelt.

8. In den Spalten A und D des Abschnitts 1 des Formulars sind die Namen der Kohlen aus einzelnen Becken und Lagerstätten gemäß Anlage Nr. 1 zur Anleitung zum Ausfüllen des statistischen Bundesbeobachtungsformulars N 4-TER (Anzeigezeile) angegeben N entsprechend der Kohlesorte).

9. Die Zeilen 1165 und 1631 liefern Daten zum Kohleverbrauch in Bezug auf äquivalenten Brennstoff. Kohle wird in der Regel in Standardbrennstoff umgewandelt, indem das physikalische Volumen der Kohle mit ihrem tatsächlichen thermischen Äquivalent (K) multipliziert wird, das als Verhältnis des unteren Heizwerts des Betriebszustands des Brennstoffs zum Heizwert von definiert ist 1 kg Standardkraftstoff, d.h. 7000 kcal/kg. Wenn es nicht möglich ist, die tatsächlichen thermischen Äquivalente direkt in der Organisation, die diese Kohle verbraucht, zu bestimmen, können Sie Daten zu diesem Indikator aus Lieferantendokumenten verwenden oder Standardkoeffizienten für die Umrechnung von Kohle aus einem bestimmten Becken (Feld) in ein bedingtes Becken (Feld) verwenden, was möglich ist ist bei der Gebietskörperschaft Rosstat erhältlich.

10. Die Zeilen 1632, 1633, 1640 enthalten Daten zum Verbrauch von Torf, Briketts und Torfhalbbriketts bei bedingter Luftfeuchtigkeit.

11. Zeile 1750 enthält Daten zum Wärmeenergieverbrauch von Organisationen aller Wirtschaftszweige (Spalte 3).

In der Menge des Wärmeenergieverbrauchs sind Wärmeenergieverluste in Wärmenetzen (Hauptnetze, Städte und Siedlungen städtischen Typs) nicht enthalten.

12. In den Fällen, in denen der Mieter gemäß den Vertragsbedingungen eine Zahlung an den Vermieter der Räumlichkeiten leistet, die die Kosten für die verbrauchte Wärmeenergie umfasst, werden Informationen über diesen Wärmeenergieverbrauch im Formular des Vermieters berücksichtigt.

13. Abschnitt 3 zeigt die Kosten für extern erworbene, von anderen juristischen Personen und natürlichen Personen im Rahmen einer Tauschvereinbarung, eines Handelskredits oder unentgeltlich erhaltene und bei Erhalt für technologische Zwecke verbrauchte Brennstoffe aller Art aktivierte Brennstoffe von Energie (elektrisch, thermisch, Druckluft, Kälte und andere Arten), Beheizung von Gebäuden, Bauwerken, Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen, Transportarbeiten zur Produktionswartung durch die Fahrzeuge der Organisation, unabhängig davon, welcher Teil des Kraftstoffs verwendet wurde ( im Berichtsjahr für die Produktion und den Haushaltsbedarf verbraucht wurden oder als Reste im Lager verblieben sind.

Die Ausgaben für den Kauf von Kraftstoff in dieser Zeile werden in den Kaufpreisen (ohne Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und ähnliche Pflichtzahlungen) berücksichtigt, einschließlich der mit dem Kauf verbundenen Transport- und Beschaffungskosten; Versicherungskosten; Kosten, um den Kraftstoff in einen Zustand zu bringen, der für die geplante Verwendung geeignet ist (Kosten der Organisation für die Verarbeitung, Sortierung, Verpackung und Verbesserung der technischen Eigenschaften des resultierenden Kraftstoffs, die nicht mit der Herstellung von Produkten, der Ausführung von Arbeiten und der Erbringung von Dienstleistungen zusammenhängen). ); sonstige Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Kauf von Kraftstoff stehen, sowie nicht erstattungsfähige Steuern, die in den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen gezahlt werden.

Zeile 1880 zeigt die Kosten für Erdölprodukte (Benzin, Testbenzin, Kerosin, Dieselkraftstoff, Heizöl, Erdölbitumen, Schmieröle), Zeile 1881 – die Kosten für Erdgas und Begleitgas, Zeile 1882 – die Kosten für Kohle, Zeile 1883 - die Kosten für andere Brennstoffarten (Koksofengas, Hochofengas, Herdgas, Kohlenwasserstoff-Flüssiggas, Koks, Schiefer, Torf, Brennholz und andere), d Fertigungsprozess und Durchführung gesetzlicher Tätigkeiten zu den Kosten, die in der Belastung der Buchhaltungskonten der Vorräte erfasst sind.

Zeile 1885 zeigt die Kosten elektrische Energie, ausgegeben für Technologie-, Energie-, Antriebs- und andere Produktions- und Wirtschaftsbedürfnisse der Organisation (Beleuchtung, Heizung von Gebäuden und andere Bedürfnisse), in Zeile 1887 - die Kosten für Wärmeenergie. Somit spiegeln diese Zeilen die eingekaufte Energie wider, die in der Produktion verbraucht wurde (gemäß den tatsächlich aufgelaufenen Zahlungen), die den Produktionskosten im Berichtszeitraum zugeordnet wurde, zu den Kosten, die in den Konten „Debit of Cost Accounting“ 20, 23, (25, 26), 29 erfasst wurden , 44 in Übereinstimmung mit der Gutschrift der Konten 60 (76) (entsprechend der Gesamtheit aller möglichen Kontenkorrespondenzen dieser Gruppe).

Zeile 1888 berücksichtigt die Kosten für gekauftes Wasser, das für technologische Zwecke und für andere Produktions- und Wirtschaftsbedürfnisse der Organisation, die Produktion (einschließlich der Organisation selbst für den Produktionsbedarf) aller Arten von Energie, die Beheizung von Gebäuden sowie für verwendet wird die Umwandlung und Übertragung von Energie. Somit spiegelt diese Zeile die Kosten für verbrauchtes Wasser wider, die den Produktionskosten im Berichtszeitraum zugeschrieben werden (gemäß den tatsächlich aufgelaufenen Zahlungen), die in der Belastung der Konten 20, 23, (25, 26), 29, 44 (gemäß) berücksichtigt werden die Gesamtheit aller möglichen Korrespondenzkonten aus dieser Gruppe) in Korrespondenz mit den Habenkonten 60 (76).

Die Kosten für Wasser, das als notwendiger Bestandteil in der Zusammensetzung der hergestellten Produkte enthalten ist, werden in dieser Zeile nicht berücksichtigt.

14. Abschnitt 4 zu den Zeilen 1890 und 1891 enthält Angaben zur Anzahl der Stromzähler bzw. (falls vorhanden) Leistungszähler.

Zeile 1892 liefert Daten zur Anzahl der Wärmeenergiezähler.

Die Zeilen 1893 und 1894 liefern Angaben zur Anzahl der Messgeräte für Warm- bzw. Kaltwasser.

Zeile 1895 liefert Angaben zur Anzahl der Gaszähler.

Spalte 1 „Ausstattung mit Energiemessgeräten“ gibt Auskunft über die Anzahl der erforderlichen Energiemessgeräte entsprechend der Anzahl der Energieeinträge.

Die Spalte 2 „Ausgestattet mit Energiemessgeräten“ gibt Auskunft über die Anzahl der tatsächlich installierten Energiemessgeräte.

In der Spalte 3 „In Betrieb genommene Energieressourcenmessgeräte“ werden Angaben zur Anzahl der tatsächlich in Betrieb befindlichen Energieressourcenmessgeräte gemacht, deren Messwerte bei der Abrechnung des Energieressourcenverbrauchs (Abrechnungen mit dem Energie- und Ressourcenversorgungsunternehmen) herangezogen werden.

Gültig Leitartikel von 20.07.2009

Name des DokumentsVERORDNUNG von Rosstat vom 20. Juli 2009 N 146 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON ANWEISUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNGSFORMULARE DES BUNDES N 11-TER“ INFORMATIONEN ÜBER DIE VERWENDUNG VON KRAFTSTOFF, WÄRME UND STROM FÜR DIE HERSTELLUNG BESTIMMTER ARTEN VON PRODUKTIONEN, ARBEITEN (DIENSTLEISTUNGEN) " UND ANHÄNGE ZUM FORMULAR N 11-TER „INFORMATIONEN ÜBER DIE BILDUNG UND NUTZUNG VON SEKUNDÄREN ENERGIERESSOURCEN“, N 4-TER „INFORMATIONEN ÜBER RÜCKSTÄNDE, EINKÜNFTE UND VERBRAUCH VON KRAFTSTOFFEN UND WÄRMEENERGIE, SAMMLUNG UND VERWENDUNG VON ABGEBRAUCHTEN ERDÖLPRODUKTEN“
Art des DokumentsReihenfolge, Nomenklatur, Liste, Anweisungen
EmpfangsvollmachtRosstat
Dokumentnummer146
Annahmedatum01.01.1970
Änderungsdatum20.07.2009
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
Statusgültig
Veröffentlichung
  • Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Datenbank war das Dokument noch nicht veröffentlicht
Navigator Anmerkungen

VERORDNUNG von Rosstat vom 20. Juli 2009 N 146 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON ANWEISUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNGSFORMULARE DES BUNDES N 11-TER“ INFORMATIONEN ÜBER DIE VERWENDUNG VON KRAFTSTOFF, WÄRME UND STROM FÜR DIE HERSTELLUNG BESTIMMTER ARTEN VON PRODUKTIONEN, ARBEITEN (DIENSTLEISTUNGEN) " UND ANHÄNGE ZUM FORMULAR N 11-TER „INFORMATIONEN ÜBER DIE BILDUNG UND NUTZUNG VON SEKUNDÄREN ENERGIERESSOURCEN“, N 4-TER „INFORMATIONEN ÜBER RÜCKSTÄNDE, EINKÜNFTE UND VERBRAUCH VON KRAFTSTOFFEN UND WÄRMEENERGIE, SAMMLUNG UND VERWENDUNG VON ABGEBRAUCHTEN ERDÖLPRODUKTEN“

II. Ausfüllen der Indikatoren des Formulars N 4-TER

Abschnitt 1. Überreste, Versorgung und Verbrauch von Brennstoff und Wärmeenergie

6. Die Zeilen „Flugbenzin“, „Autobenzin“, „Dieselkraftstoff“ berücksichtigen alle Marken und Qualitäten der angegebenen Erdölprodukte in Tonnen. Sonderbenzine (Benzin für die chemische Industrie, Lösungsmittelbenzin, Direktbenzin) werden in diesen Zeilen nicht berücksichtigt.

Von der Gesamtmenge an Benzin und Dieselkraftstoff wird in den separaten Zeilen 1012 und 1032 in Spalte 3 „Verbrauch im Berichtsjahr – Gesamt“ die Menge dieser für den Betrieb von Fahrzeugen aufgewendeten Mineralölprodukte ausgewiesen. Der Gasverbrauch für den Betrieb von Kraftfahrzeugen wird auch in den Zeilen 1092 und 1151 der Gesamtverbrauchsmengen an brennbarem Erdgas und verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen ausgewiesen. Der Kraftstoffverbrauch von auf Fahrzeugchassis montierten Spezialfahrzeugen (Fahrzeugkräne, Feuerwehrfahrzeuge, Krankenwagen, Fahrzeuge für Stadtwerke usw.) wird in diesen Zeilen nicht berücksichtigt.

Die Linie „Kerosin“ zeigt alle Arten von Kerosin – Luftfahrt (Flugzeugtreibstoff), Beleuchtung, Traktor.

Wenn ein Unternehmen Motorbenzin, Dieselkraftstoff und Flüssiggas in Litern erfasst, sollte man bei der Umrechnung von Volumeneinheiten in Gewichtseinheiten deren tatsächliche Dichte (spezifisches Gewicht) verwenden, die im Abrechnungszeitraum mit Öldichtemessern gemessen wird.

Dazu muss die Literzahl mit der tatsächlichen Dichte multipliziert und das resultierende Ergebnis durch 1000 dividiert werden. In Ermangelung von Öldichtemessern sollte die Umrechnung von Volumeneinheiten in Gewichtseinheiten anhand der für den Berichtszeitraum berechneten gewichteten Durchschnittsdichte erfolgen . Für die Berechnung werden die in den Lieferscheinen angegebenen Dichten für jede im Unternehmen eingegangene Charge des entsprechenden Mineralölprodukts herangezogen.

Die gewichtete Durchschnittsdichte wird wie folgt bestimmt.

Beispielsweise erhielt das Unternehmen im Berichtszeitraum drei Chargen Motorenbenzin: Charge I – 2000 Tonnen mit einer im Frachtbrief angegebenen Dichte von 0,72; II. Charge – 5000 Tonnen – 0,74; III Charge - 8000 Tonnen - 0,735. So erhielt das Unternehmen im Berichtszeitraum 15.000 Tonnen Motorenbenzin.

Anhand der angegebenen Dichte ermitteln wir die an das Unternehmen gelieferte Benzinmenge in Volumeneinheiten:

Organisationen, die nicht über die oben genannten Informationen verfügen, können Kraftstoffmengen mithilfe durchschnittlicher Dichtewerte von Litern in Tonnen umrechnen.

Separate Durchschnittsdichten für:

Motorenbenzin:

A-76 (AI-80) – 0,715 g/cm³. cm, AI-92 – 0,735 g/Kubik. cm, AI-95 – 0,750 g/Kubik. cm, AI-98 – 0,765 g/Kubik. cm;

Dieselkraftstoff: Sommer – von 0,83 bis 0,85 g/cm³. cm, Winter - von 0,8 bis 0,83 g/Kubik. cm, Arktis – von 0,8 bis 0,82 g/Kubik. cm.

Die Zeile „Haushaltsheizbrennstoffe“ liefert Daten zu Erdölprodukten, die aus Dieselfraktionen direkter Destillation und sekundären Ursprungs gewonnen werden und hauptsächlich in Hausheizungsanlagen verwendet werden.

In der Zeile „Heizöl“ finden Sie Daten zu Heizöl der Klassen 40 und 100, Heizöl für Offenherdöfen und technologischem Exportbrennstoff (TU 38.001361-87).

In der Zeile „Navy Fuel Oil“ sind die Heizölklassen F-5 und F-12 aufgeführt.

In der Zeile „Brennbares Erdgas (Erdgas)“ sind alle Erdgase aufgeführt – Erdgas aus Erdgas, Gaskondensat, Ölfeldern sowie aufbereitetes Gas – Trockengas aus Gasaufbereitungsanlagen (gestripptes und entschwefeltes Gas).

Gas, das im Unternehmen bei der Ölraffinierung anfällt, Gaskondensat (Trockengas aus Ölraffinerien) und Flüssiggas werden in dieser Zeile nicht berücksichtigt.

Wenn die berichtende Organisation Kohle, Brennholz oder Torf zur Erzeugung von Generatorgas verwendet hat, wird der von ihr im Bericht erhaltene Verbrauch des Generatorgases angegeben bilden N 4-TER wird nicht reflektiert, sondern der direkte Verbrauch an Brennstoffen, die für seine Herstellung aufgewendet werden (Kohle, Brennholz, Torf).

Eine Ausnahme gilt für Organisationen, die Generatorgas verwenden, das bei der Herstellung von Halbkoks anfällt. Diese Unternehmen müssen die Bewegung des angegebenen Gases in der Zeile „Andere Kraftstoffarten“ in Form von Kraftstoffäquivalenten abbilden.

Die Zeile „Brennbares künstliches Koksofengas“ zeigt die Menge an Gas, die während des Verkokungsprozesses anfällt. Dabei handelt es sich um reichhaltiges Gas, das in Stickstoffdüngeranlagen und Chemiefabriken gewonnen wird, nachdem der Wasserstoffanteil aus dem Koksofengas ausgewählt und an kokereichemische Unternehmen zurückgegeben wurde .

Die Menge des Koksofengases sowie des zurückgeführten Reichgases muss in Tausend Kubikmetern, reduziert auf 4000 kcal/cu, angegeben werden. M.

In dieser Zeile finden Sie auch Informationen zu anderen Abgasen (mit Ausnahme von Abgasen aus der metallurgischen Produktion).

Die Zeile „Brennbares Kunstgas aus Hochofen“ zeigt die im Hochofenprozess entstehende Gasmenge. Die Gichtgasmenge muss in Tausend Kubikmetern angegeben werden, reduziert auf 1000 kcal/Kubikmeter. M.

In dieser Zeile finden Sie auch Informationen zu weiteren Abgasen aus der metallurgischen Produktion.

Die Zeile „Trockenes Raffineriegas“ zeigt nur den Verbrauch an trockenem Raffineriegas oder Gaskondensat (einschließlich der in Ölraffinerien abgefackelten Menge). Gas aus Erdölraffinerien, das in verflüssigter Form anfällt, wird in der Zeile „Flüssiggas“ ausgewiesen.

In der Zeile „Flüssiggas (verflüssigte Kohlenwasserstoffgase)“ werden die folgenden Fraktionen von verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen aufgeführt: technisches Butan, Butan-Isobutan, Isobutan, normales Butan, Propan, technisches Propan (PT), Propan-Butan-Pentan-Fraktion (andere verflüssigte Gase). ), eine Mischung aus technischen Protan- und Butan- (SPBT), Protan-Butan- und Protan-Propylen-Fraktionen. Andere Arten von Flüssiggasen, sofern sie als Brennstoff verwendet werden, werden in der Zeile „Andere Arten von Brennstoffen“ ausgewiesen.

In der Zeile „Kohle und Kohleverarbeitungsprodukte“ sind Kohle, Kohlekonzentrat, Mahlgut, Schlämme, Rechengut, Kohlebriketts aufgeführt, die im Unternehmen als Brennstoff, Rohstoffe für die Herstellung von Produkten und für den Nichtbrennstoffbedarf verwendet werden.

Um wiederholte Zählungen zu vermeiden, wird die Kohle, die zur Anreicherung zur Herstellung von Kohlekonzentrat, -mehl, -schlamm, -sieben und -briketts geschickt wird, im Bericht nicht berücksichtigt.

Kohlekonzentrat, Mahlgut, Schlamm, Rechengut und Kohlebriketts sind sowohl in der Gesamtmenge an Kohle und Produkten ihrer Verarbeitung (Zeile 1160) als auch in der Menge an Kohle aus dem entsprechenden Becken oder der Lagerstätte enthalten.

Organisationen, die Kohle und ihre verarbeiteten Produkte verbrauchen, geben in den freien Zeilen (nach Zeile 1160) des Berichts Daten über das Volumen des Kohleverbrauchs nach Einzugsgebiet und Lagerstätte in der in Anlage Nr. 1 dieser Richtlinie angegebenen Reihenfolge mit einem Eintrag an in Spalte A - Namen der Kohle, B - die Nummer der entsprechenden Zeile.

Organisationen, die Koks, Halbkoks usw. herstellen, müssen aus der Gesamtmenge an Kohle, die in der Zeile „Kohle und Kohleverarbeitungsprodukte“ aufgeführt ist, sowie Kusnezk, Workuta, Neryungri, Karaganda, Donezk und andere Kohlen, die zur Herstellung von Koks verwendet werden, eine separate Zeile für die zur Verkokung verwendeten Kohlemengen – „einschließlich zur Verkokung“.

Gemäß Zeile 1630 wird Braunkohle von der gesamten im Betrieb verfügbaren Kohlemenge unterschieden.

Zu den Braunkohlen gehören die Kohlen der Region Moskau (Linie 1230), Tscheljabinsk (1270), Baschkirisch (1290), Kansk-Achinsk (1380), Raitschichinsk (1410) und Tschita (1350).

Zu den Swerdlowsker Kohlen (Linie 1280) gehören zu den Braunkohlen Kohlen aus den Lagerstätten Bogoslowskoje und Woltschanskoje, aus den Lagerstätten Jakut (1320) – Kangalaskoje, aus Primorje-Kohlen (1490) – alle außer den Kohlen der Lagerstätten Lipovetskoje und Partizanskoje.

Gusinoozersk-Kohle (Linie 1360), Sachalin-Kohle (1430), Kamtschatka-Kohle (1480) können teils Stein, teils braun sein.

Kohle aus Lagerstätten, die nicht in Anlage Nr. 1 dieses Verfahrens aufgeführt sind, wird in der Zeile „Kohle aus anderen Lagerstätten“ (1500) ausgewiesen.

Die Zeilen 1161 und 1631 liefern Daten zu Kohle und ihren verarbeiteten Produkten bzw. Braunkohle in Tonnen Standardbrennstoff.

Die Umrechnung des Brennstoffs von physikalischen Werten in herkömmlichen Kohleäquivalent-Brennstoff sollte durch Multiplikation der Daten dieses Brennstoffs in physikalischen Werten (Tonnen, Kubikmeter usw.) mit dem entsprechenden Kalorienäquivalent (Umrechnungsfaktor) erfolgen. Kalorienäquivalentwerte werden anhand von ermittelt periodische Messung Brennwert des Kraftstoffs im Labor ermittelt. Wenn es nicht möglich ist, den Heizwert auf diese Weise zu bestimmen, ist es für die Umwandlung des Kraftstoffs in konventionellen Kraftstoff erforderlich, den entsprechenden Kraftstoff zu verwenden diese Art das in Anhang Nr. 2 dieser Richtlinie angegebene Brennstoff-Kalorienäquivalent.

Für die Linien „Brennstoff-Mahltorf“, „Brennstoff-Kugeltorf“ und „Torf-(Brennstoff-)Briketts und Halbbriketts“ werden die Daten in Bezug auf den bedingten Feuchtigkeitsgehalt angegeben: Frästorf wird auf 40 % Feuchtigkeitsgehalt reduziert, Stücktorf schon reduziert auf 33 % Feuchtigkeitsgehalt, Torfbriketts – auf 16 %, Torfhalbbriketts – auf 28 % Feuchtigkeitsgehalt.

Die Umrechnung aller Arten von Torf sowie Torfbriketts und -halbbriketts von der tatsächlichen auf die bedingte Luftfeuchtigkeit erfolgt nach folgender Formel:

P_conv – Torfgewicht (Briketts und Halbbriketts) in Bezug auf den bedingten Feuchtigkeitsgehalt in Tonnen;

P_fact – Torfgewicht (Briketts und Halbbriketts) mit tatsächlichem Feuchtigkeitsgehalt in Tonnen;

V_fact – tatsächlicher Feuchtigkeitsgehalt von Torf (Briketts und Halbbriketts) in Prozent;

V_usl – bedingter Feuchtigkeitsgehalt von Torf (Briketts und Halbbriketts) in Prozent.

Beispielsweise erhielt das Unternehmen im Berichtsjahr 1.500 Tonnen Rasentorf mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 70 %; das Gewicht des Rasentorfs beträgt bei einem bedingten Feuchtigkeitsgehalt von 33 %:

Die Zeile „Schiefer“ spiegelt die Ölschiefermengen wider – Leningrad, Kashpir (ohne Verarbeitung, sortiert und angereichert).

In der Zeile „Hüttenkoks, Koks und Koksgrus“ ist das gesamte Volumen an Hochofen- und Gießereikoks mit einer Stückgröße von 25 mm und mehr, Trockenkoksnuss – 10 – 24 mm und Trockenkoksgrus – 0 – 9 mm aufgeführt.

Diese Zeile spiegelt auch die beim Kokssieben anfallenden Untergrillabfälle wider.

Trockener Hüttenkoks sowie Koksnüsse und Feinstoffe werden in Trockengewicht angegeben.

Wenn der Koksgrus beispielsweise einen Feuchtigkeitsgehalt von 10 % hat, sollte sein natürliches Gewicht mit 0,9 multipliziert werden, d. h. sein im Bericht ausgewiesenes Trockengewicht beträgt 90 % seines natürlichen Gewichts.

Die Zeile „Brennholz zum Heizen“ spiegelt Daten über die Menge an Brennholz wider, das über den Großhandel gekauft, aus der Eigenbeschaffung der berichtenden Organisation bezogen oder von anderen Lieferanten bezogen wurde. Zu dieser Linie gehören auch Industrielaubholz aus minderwertigen Industriesortimenten sowie minderwertiges Industrieholz, das im Rahmen des Gesetzes zu Brennholz verarbeitet wird.

Die Menge an Brennholz, die für Brennstoffzwecke gekauft, aber für nicht brennstoffbezogene Zwecke verwendet wird – zur Herstellung verschiedener Produkte (Behälterbretter, Späne usw.) für den Eigenbedarf, technologische Späne oder Behälter – wird in Zeile 1690 „Brennholz für Heizung".

Abfälle aus dem Holzeinschlag und der Holzverarbeitung (Äste, Nadeln, Späne, Holzabfälle, Hobelspäne, Sägemehl, Rinde, Baumstümpfe) sowie abgebaute, unbrauchbare Schwellen, die als Brennstoff verwendet werden, Minenständer, Kommunikationsmasten, Holzcontainer, Baumstämme abgerissener alter Gebäude, usw. ., die von der Organisation sowohl für Brennstoffzwecke verwendet als auch an die Bevölkerung, Arbeiter und Angestellte verkauft werden, werden nicht in der Zeile „Brennholz zum Heizen“ ausgewiesen, sondern in Zeile 1730 „Andere Arten fester Brennstoffe“ in Bezug auf gleichwertiger Kraftstoff.

Brennholzmengen sollten nur in dichten Kubikmetern angegeben werden. Wenn eine Organisation Brennholz in Lagerkubikmetern erfasst, muss es in dichte Kubikmeter umgerechnet werden, indem das Volumen in Lagerkubikmetern mit dem Faktor 0,7 multipliziert wird.

Die Zeile „Sonstige Arten von Erdölprodukten“ liefert Daten zu allen Erdölprodukten, die nicht in den Zeilen 1001 – 1060 aufgeführt sind und im Berichtsjahr als Brennstoff (Motor- oder Kessel- und Ofenbrennstoff) verwendet wurden. Die Aufnahme von Daten über die Verwendung anderer Arten von Erdölprodukten als Rohstoffe oder für Nicht-Brennstoffzwecke in den Bericht ist nicht gestattet. Informationen zu den Bilanzen werden nur für die Mengen dieser Erdölprodukte bereitgestellt, die zur Verwendung als Kraftstoff in einer bestimmten Organisation bestimmt sind.

Wenn das Unternehmen Öl als Brennstoff verwendet, sollte seine Bewegung auch in Zeile 1700 „Andere Arten von Erdölprodukten“ (1700) in Bezug auf Kraftstoffäquivalente sowie in Zeile 1720 angezeigt werden. Im Bericht als Rohstoff verwendetes Öl An bilden N 4-TER nicht berücksichtigt.

Die Zeile „Andere Arten fester Brennstoffe“ enthält Daten zu allen Brennstoffarten (in Bezug auf Ersatzbrennstoffe), die nicht in den Zeilen 1001 – 1720 aufgeführt sind bilden N 4-TER, die von der Organisation für Kraftstoffzwecke entgegengenommen und verwendet werden.

Andere Arten von festen Brennstoffen sind Industrieabfälle, einschließlich fester und flüssiger Sekundärenergieträger, Hausmüll, andere Arten natürlicher Brennstoffe (Torfschnitzel, Stroh, Schilf, Reisig, Brennholz, Maisstängel, Spelzen, Abfälle aus Holzeinschlag und Holzverarbeitung sowie gebrauchte Abfälle). Als Brennstoff dienen demontierte Holzschwellen, ein Minenstand, Kommunikationsmasten, Holzcontainer, Baumstämme aus demontierten Altbauten usw.).

Die Zeile „Wärmeenergie“ enthält Daten zum Verbrauch von Wärmeenergie direkt in einer bestimmten Organisation, unabhängig davon, ob diese in dieser Organisation erzeugt oder von außen bezogen wird.

In der Menge des Wärmeenergieverbrauchs sind Wärmeenergieverluste in Wärmenetzen (Hauptleitungen, Städte und Gemeinden) nicht enthalten.

In Fällen, in denen der Mieter gemäß den Vertragsbedingungen eine Zahlung an den Vermieter der Räumlichkeiten leistet, die die Kosten für die verbrauchte Wärmeenergie umfasst, werden Informationen über diesen Wärmeenergieverbrauch vom Vermieter im Formular berücksichtigt.

In Fällen, in denen eine Organisation, die nicht über Wärmeenergiemessgeräte verfügt, Wärmeenergie erzeugt und die gesamte Wärmeenergie in dieser Organisation verbraucht wird, wird die Menge des Wärmeenergieverbrauchs durch Berechnung ermittelt.

Die Menge der erzeugten Wärmeenergie entspricht der Menge ihres Verbrauchs und wird bestimmt:

für die in Heizkesseln erzeugte Menge - entsprechend der dafür verwendeten Brennstoffmenge und dem spezifischen Verbrauch dieses Brennstoffs pro Einheit zugeführter (produzierter) Wärmeenergie. Informationen über den Wert dieses spezifischen Verbrauchs können bei der Gebietskörperschaft Rosstat eingeholt werden;

für diejenigen, die in Elektrokesseln erzeugt werden – durch Multiplikation von 1 mW Elektrokesselleistung mit 0,86 Gcal und der Anzahl der Betriebsstunden dieses Elektrokessels.

7. Die Spalten 1 und 9 „Bilanz zu Beginn des Berichtsjahres“ und „Bilanz am Ende des Berichtsjahres“ geben Auskunft über die Verfügbarkeit von Brennstoffen zu Beginn bzw. Ende des Jahres in allen allgemeinen Anlagen. Zwischen-, Werkstatt- und andere Lager der Organisation, einschließlich Abteilungslager, Lager der Hilfsindustrie, kommunaler und kultureller Unternehmen, Wohnungs- und Kommunalabteilungen, an anderen Orten, an denen Kraftstoff (eigener und gemieteter) sowie dessen Rückstände in Bunkern und Containern gelagert werden , Autotanks, Messtanks, Lagerräume, auf Baustellen, an Kesseln, Produktionsanlagen, in Stapeln, auf Schiffen an Liegeplätzen, auf Piers, in Häfen und Häfen, in Lokomotiven in Eisenbahndepots.

Zu den Rückständen von flüssigen Erdölprodukten (Ofenöl, Dieselkraftstoff etc.) zählen alle in Behältern befindlichen Brennstoffmengen, auch solche, die nicht entleert werden können („tote“ Rückstände).

Reste von Brennstoffen, die für Produktions-, Bau-, Landwirtschafts- oder andere Zwecke abgeschrieben, aber nicht tatsächlich verbraucht wurden, müssen in den Gesamtbilanzen des jeweiligen Unternehmens am Ende des Berichtszeitraums berücksichtigt werden. Dazu gehören auch Guthaben dieses Unternehmens, die aus irgendeinem Grund bei einem anderen Unternehmen aufbewahrt werden; Über die Höhe dieser Guthaben ist am Ende des Berichts ein entsprechender Vermerk unter Angabe des Namens und der Anschrift der depotführenden Organisation anzubringen.

Eine Organisation, die am Ende des Berichtszeitraums über Brennstoffe verfügte, die anderen Organisationen gehörten und auf außerbilanziellen Konten aufgeführt waren, deren Mengen im Bericht dieser Organisation nicht enthalten sind. Dieser Kraftstoff wird im Bericht der Organisation ausgewiesen, in deren Bilanz er aufgeführt ist.

Kraftstoffe, die sich in verantwortungsvoller Lagerung befinden (staatliche Reserven und mobile Reserven), sowie Kraftstoffrückstände auf Transportschiffen (außer Fischerei) und Diesellokomotiven, die sich zum Zeitpunkt der Meldung auf Fahrten befinden, werden nicht in die Rückstände einbezogen.

Ebenfalls nicht in die Bilanz einbezogen werden Treibstoffe, die zum Zeitpunkt der Berichterstellung am Endbahnhof eingetroffen sind und sich in bahneigenen Waggons oder Tanks befinden, für die Belege vorliegen und die Rechnung beglichen wurde, die aber nicht berücksichtigt wurden Treibstoff wurde von der Buchhaltung noch nicht erfasst.

Organisationen, die Kraftstoff verbrauchen und gleichzeitig deren Produzenten sind, in Bezug auf Kraftstoff aus ihrer eigenen Produktion (Gewinnung), stellen nur Verbraucher-Brennstoffbilanzen zur Verfügung, d die Bevölkerung, ihre Arbeiter und Angestellten. Kommerzielle Restbrennstoffe, die zum Verkauf an andere Organisationen bestimmt sind, werden nicht berücksichtigt. Der verbleibende Treibstoffbezug anderer Organisationen wird in voller Höhe berücksichtigt.

8. In Spalte 2 geben Organisationen – Kraftstoffverbraucher und am Verkauf beteiligte Organisationen – die gesamte tatsächlich für das Berichtsjahr erhaltene Kraftstoffmenge an.

Verbraucherorganisationen, die auch ihre Produzenten sind, geben in Spalte 2 für Kraftstoffe aus eigener Produktion (Förderung) nur Daten über die Menge des von ihnen produzierten Kraftstoffs an, der für den Eigenbedarf verwendet und an die Bevölkerung (ihre Arbeiter und Angestellten) verkauft wurde ) oder zur Erhöhung der Kraftstoffbilanz der Verbraucher in diesem Unternehmen verwendet werden. Von anderen Organisationen gekaufter Kraftstoff wird vollständig berücksichtigt.

Zur Lagerung in der Staatsreserve erhaltener Kraftstoff, der nicht aus Mitteln des berichtenden Unternehmens bezahlt und von der Buchhaltung in außerbilanziellen Konten verbucht wird, wird in Spalte 2 nicht berücksichtigt.

9. Spalte 3 zeigt den gesamten tatsächlichen Kraftstoffverbrauch des Unternehmens, einschließlich der Verluste in technologischen Prozessen bei der Umwandlung in andere Kraftstoff- oder Energiearten sowie der in den einschlägigen Gesetzen dokumentierten Verluste und Engpässe bei Lagerung und Transport.

Beim Ausfüllen von Spalte 3 des Formulars durch Stickstoffdüngemittelfabriken und agrochemische Unternehmen in der Zeile „Brennbares künstliches Koksofengas“ ist zu beachten, dass in dieser Spalte der Verbrauch von Koksofengas für Produktions-, Technologie- und andere Zwecke erfasst wird , abzüglich der Menge an Reichgas, die an das Kokereiunternehmen zurückgegeben wird.

Beispielsweise erhielt ein Agrochemieunternehmen im Berichtsjahr 10.000.000 Kubikmeter. m Kokereigas (reduziert auf 4000 kcal/m³). Durch seine Nutzung für Produktions- und Technologiezwecke wurde neben dem Hauptprodukt auch Reichgas in einer Menge von 3000.000 Kubikmetern gewonnen. m mit einem Brennwert von 6000 kcal/cu. m. Seine Menge wurde auf 4000 kcal/Kubik reduziert. m, wird sein:

6000 x 3000 = 4500 Tausend Kubikmeter M,
4000

Welches an die Kokerei zurückgegeben wurde, ist in einem Vermerk zum Bericht zu vermerken.

Ein agrochemisches Unternehmen zeigt in einem Bericht auf Formular N 4-TER in der Zeile „Brennbares künstliches Koksgas“ (reduziert auf 4000 kcal/Kubikmeter) in Spalte 2 10.000.000 Kubikmeter an. m, in Spalte 3 - 5500 Tausend Kubikmeter. m, in Spalte 4 - 4500 Tausend Kubikmeter. M.

Das Kokereiunternehmen wird in der Zeile „Brennbares künstliches Koksgas“ in Spalte 2 die ihm zurückgegebene Gasmenge in Höhe von 4.500.000 Kubikmetern angeben. M.

Straßentransportunternehmen geben in ihrem Bericht in den Spalten 3 und 4 Daten über die Menge an Benzin und Diesel an, die sowohl für den Eigenbedarf als auch für die Bedienung von Drittorganisationen ausgegeben wird; von Privatpersonen oder Kleinunternehmen gemietete Fahrzeuge; bei der innerbetrieblichen Vermietung von Fahrzeugen durch Mitarbeiter des Betriebes (damit verbundene Arbeitsverhältnisse).

Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die Fahrzeuge von anderen Unternehmen und Organisationen zur Ernte anwerben, wird die von diesen Fahrzeugen verbrauchte Kraftstoffmenge in den Spalten 2, 3 und 4 angezeigt.

10. Aus dem Gesamtverbrauch (Spalte 3) werden die Kraftstoffverbrauchsdaten wie folgt hervorgehoben:

a) Motor (Spalte 4) – Erdölprodukte, verflüssigtes und komprimiertes Gas, die in Verbrennungsmotoren verwendet werden – Automobil-, Traktoren-, Landwirtschafts-, Flugzeugmotoren, Motoren von See-, Flussschiffen usw.; In dieser Spalte wird auch der Kraftstoffverbrauch von Kettensägen, Einheiten zum Pumpen von Öl, Erdölprodukten und Gas berücksichtigt.

b) als Rohstoffe (Spalte 5) – Brennstoffressourcen, die als Rohstoffe für die Herstellung chemischer, petrochemischer oder anderer Nicht-Brennstoffprodukte verwendet werden, d. h. die oben genannten Produkte wurden aus dieser Art von Brennstoff hergestellt. Diese Spalte spiegelt nicht die Brennstoffmenge wider, die zur Herstellung anderer Brennstoffarten verwendet wird, mit Ausnahme von Kokskohle, die zur Herstellung von Koks verwendet wird; Brennstofftorf – zur Herstellung von Torfbriketts und Halbbriketts;

c) für Nicht-Brennstoffbedarf (Spalte 6) – Brennstoffressourcen, die als Material für Nicht-Brennstoffbedarf verwendet werden. Zum Beispiel Kohle, die als Zusatz zu Tonlösungen beim Bohren von Ölquellen und auch als Filtermittel verwendet wird; In die Formation injiziertes Gas, um den Lagerstättendruck aufrechtzuerhalten; Brennstofftorf, der als wärmeisolierendes Material und als Dünger verwendet wird; Brennholz zur Herstellung von Containerbrettern; Öl zur Brunnenreinigung; Heizöl als Schmiermittel, Kerosin zum Waschen von Teilen usw. Diese Spalte gibt auch Auskunft über den Verbrauch von Koks, der als Reduktionsmittel im Hochofenprozess eingesetzt wird.

Daten zum Verbrauch von Brennstoffressourcen, die direkt als Kessel- und Ofenbrennstoff (durch dessen Verbrennung) bei der Strom- und Wärmeerzeugung in Kraftwerken und Kesselhäusern zur Schaffung der notwendigen Temperaturbedingungen in technologischen Prozessen verwendet werden, werden nur in Spalte 3 wiedergegeben. Für Koks , nur Daten zu seinem Verbrauch als Kessel- und Ofenbrennstoff.

Das Volumen des Kessel- und Ofenbrennstoffverbrauchs wird wie folgt bestimmt: gr. 3 - (Gr. 4 + Gr. 5 + Gr. 6).

11. Wenn das berichtende Unternehmen ein Kraftstoffverbraucher ist, wird ein Teil der gesamten Kraftstoffmenge, die an andere Unternehmen abgegeben (verkauft) wird, in Spalte 7 „Zusätzlich geliefert (verkauft) für das Berichtsjahr an“ ausgewiesen andere Unternehmen und Organisationen.“ Hierzu zählen auch Treibstoffe, die das berichtende Unternehmen zuvor aus der staatlichen Reserve entliehen und im Berichtszeitraum zurückgegeben hat.

Wenn ein Unternehmen Brennstoff zum Heizen oder Kochen an kommunale oder andere Einrichtungen verkauft, die in seiner eigenen Bilanz oder in der Bilanz anderer Unternehmen aufgeführt sind, sich jedoch in gemieteten Räumlichkeiten von Verwaltungs- oder Industriegebäuden des berichtenden Unternehmens befinden, dessen Bedarf sie bedienen, dann Dieser Kraftstoff gilt als an Dritte verkauft und wird in Spalte 7 ausgewiesen.

Organisationen, die am Kraftstoffverkauf beteiligt sind, geben in Spalte 7 die gesamte Kraftstoffmenge an, die sie an andere Unternehmen und Organisationen verkauft haben.

Kraftstoffproduzierende Organisationen geben den Verkauf von Kraftstoffen aus ihrer eigenen Produktion (Produktion) an andere juristische Personen in Spalte 7 nicht an. Der Kraftstoff, den diese Unternehmen direkt an die Bevölkerung verkaufen oder an ihre Mitarbeiter und Rentner liefern, ist in Spalte 8 aufgeführt.

12. In Spalte 8 „Darüber hinaus im Berichtsjahr an die Bevölkerung abgegebene (verkaufte) Lieferungen, einschließlich der Lieferungen an Arbeiter und Angestellte“ sind alle an die Bevölkerung verkauften sowie an Arbeiter, Angestellte und Rentner gelieferten Kraftstoffe aufgeführt berichtendes Unternehmen (Organisation). In dieser Spalte wird auch der Brennstoff ausgewiesen, der für den Bedarf der Bevölkerung an Wohnungseigentümergemeinschaften verkauft wird (sofern die Kosten für den verbrauchten Brennstoff nicht direkt von der Bevölkerung getragen werden). Die Wohnungseigentümergemeinschaften selbst berichten darüber bilden N 4-TER stell es dir nicht vor.

Die Menge des an die Bevölkerung verkauften Erdgases wird durch die im Berichtszeitraum bezahlten Rechnungen auf der Grundlage der festgelegten Tarife bestimmt (wenn die Kosten für das verbrauchte Gas unabhängig von der Zahlungsform und -methode direkt von der Bevölkerung bezahlt werden).

Wenn die berichtende Organisation Kraftstoff an eine Kraftstoff liefernde Organisation zum anschließenden Verkauf aus ihren Lagern an die Bevölkerung, Arbeiter und Angestellte abgibt (der Kraftstoff wird von der Buchhaltung des Unternehmens aktiviert), wird dieser Kraftstoff im Bericht dieses Unternehmens (in der Spalte) berücksichtigt 8) und nicht des Kraftstoffversorgungsunternehmens.

Interne Bewegungen, also der Empfang und Verbrauch von Kraftstoff in der Reihenfolge der Übergabe von Lager zu Lager, von einer Werkstatt zur anderen, vom Lagerraum einer Werkstatt zu einem Lager, sowie sonstige Bewegungen innerhalb des Unternehmens (der Organisation) werden nicht dargestellt in dieser Form.

Abschnitt 2. Sammlung und Verwendung von Altölprodukten

13. Dieser Abschnitt wird von allen Unternehmen (Organisationen) ausgefüllt, die über Altölprodukte verfügen, mit Ausnahme von Öldepots.

Zeile 1810 „Gebrauchtes Motoröl (WMO)“ zeigt die Bewegung von gebrauchten Motorölen (für Luftfahrt-, Kolben-, Vergaser- und Dieselmotoren), Kompressor-, Vakuumölen, Ölen für Walzwerke sowie Industrieölen, die die Anforderungen der Tabelle erfüllen 2 von GOST 21046-86.

Zeile 1820 „Industrielles Altöl (IWO)“ zeigt die Bewegung von gebrauchten Industrieölen und Arbeitsflüssigkeiten für Hydrauliksysteme, Gasturbinen-, Isolier-, Instrumenten- und Turbinenöle sowie Öle für Kompressoren von Kühlmaschinen, die die Anforderungen der Tabelle 2 von GOST 21046 erfüllen -86.

Zeile 1830 „Mischung aus Altölprodukten (SNO)“ spiegelt die Bewegung von Ölspülflüssigkeiten wider; Öle zur Wärmebehandlung von Metallen, Zylindern und Getrieben; Öl und flüssige Erdölbrennstoffe, die aus Aufbereitungsanlagen und ölhaltigen Gewässern gewonnen werden.

Zeile 1800 „Gesamt“ entspricht der Summe der Zeilen 1810, 1820 und 1830.

14. In den Spalten 1 und 8 sind die Salden der Erdölabfälle nach Gruppen und deren Gesamtmenge zu Beginn und am Ende des Berichtsjahres angegeben.

Spalte 2 zeigt die Menge der vom Unternehmen (der Organisation) im Berichtsjahr gesammelten Altölprodukte nach Gruppe und Gesamtmenge, sowohl aus dem Eigenverbrauch als auch extern eingekauft.

In den Spalten 3 - 5 ist die Menge der Erdölabfälle nach Gruppen und insgesamt angegeben, die vom Unternehmen (der Organisation) für den eigenen Bedarf und als Rohstoff für die Reinigung (Regeneration) vorhandener Regulierungsanlagen, als Bestandteil von Kesselbrennstoff usw. verwendet werden für technologische Bedürfnisse (Schmierung offener und geschlossener Einheiten, Reibung, Konservierung, Prozessschmierung, Schmiermittel und technologischer Zusatzstoff).

In den Spalten 6 und 7 ist die Menge der Erdölabfälle nach Gruppen und im Allgemeinen angegeben, die an Öldepots sowie für den Export verkauft (geliefert) werden.

Wenn das Unternehmen Altölprodukte an andere Unternehmen verkauft hat, müssen beim Ausfüllen von Abschnitt II die Daten in Spalte 2 um die Anzahl der übertragenen Altölprodukte gekürzt werden. Unter dieser Bedingung ist die Summe der Spalten 1 und 2 gleich der Summe der Spalten 3, 4, 5, 6, 7, 8.

Wenn ein Unternehmen einen Teil der Altölprodukte vernichtet hat, ist es zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts erforderlich, diese Menge in den Bilanzen am Ende des Berichtsjahres auszuweisen und in einer Anmerkung zum Bericht die Menge der vernichteten Altölprodukte anzugeben Produkte.

Mit der Einführung dieser Richtlinie gelten die bisher geltenden Befehl zum Ausfüllen und Einreichen des statistischen Landesbeobachtungsformulars N 4-Kraftstoff „Angaben zu Rückständen, Empfang und Verbrauch von Kraftstoffen, Sammlung und Verwendung von Altölprodukten“, genehmigt durch Beschluss des Statistischen Landesdienstes vom 19. August 2004 N 36.

Abteilung für Unternehmensstatistik